Liebe Besucher und Angehörige,

Ab dem 01. März 2023 sind noch bis einschließlich 07. April 2023 Besucherinnen und Besucher nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Ziffer 4 Infektionsschutzgesetz von voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbare Einrichtungen verpflichtet, eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen. Ab 08. April 2023 entfällt auch diese Maskenpflicht.