Liebe Besucher und Angehörige,
Ab dem 01. März 2023 sind noch bis einschließlich 07. April 2023
Besucherinnen und Besucher nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Ziffer 4
Infektionsschutzgesetz von voll- oder teilstationären Einrichtungen zur
Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger
Menschen und vergleichbare Einrichtungen verpflichtet, eine
Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen. Ab 08. April 2023
entfällt auch diese Maskenpflicht.